5 Ob 2262/96z | OGH | 28.08.1996 |
6 Ob 325/99h | OGH | 30.08.2000 |
Auch; Beisatz: Einem Käufer, dessen Kaufvertrag wegen Widerspruchs zu den Grundverkehrsgesetzen nichtig ist, steht kein veräußerungsfähiges Objekt zur Verfügung. (T1) |
6 Ob 39/03h | OGH | 24.04.2003 |
Vgl; Beisatz: Hier: TirGVG, LGBl 1999/75. (T2)<br/>Veröff: SZ 2003/43 |
1 Ob 136/07t | OGH | 03.04.2008 |
Vgl aber; nur: Wollen Vertragsparteien die grundverkehrsbehördliche Genehmigung ihrer genehmigungspflichtigen Verträge gar nicht beantragen, weil sie davon ausgehen, dass die Genehmigung versagt werden würde, so sind die Verträge nicht in Schwebe, sondern von Anfang an nichtig. (T3)<br/>Beisatz: Ein Vertrag ist nicht schon deshalb nichtig, weil die Parteien auf Grund der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Genehmigung beantragen wollen. (T4)<br/>Beisatz: Beabsichtigen die Parteien bei einer Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, besteht weiterhin der durch die ausständige grundverkehrsbehördliche Genehmigung gegebene Schwebezustand. (T5)<br/>Beisatz: Die Absicht der Parteien, bei Änderung der rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse die Genehmigung des Vertrags zu beantragen, kann sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung im Sinn des § 914 ABGB ergeben. (T6) |
4 Ob 220/14b | OGH | 16.06.2015 |
Auch; nur: Ein von vornherein gar nicht erlangbares Recht kann auch kein Anwartschaftsrecht vermitteln. (T7)<br/>Beis wie T4; Beis wie T5; Beis wie T6 |
7 Ob 114/21x | OGH | 16.02.2022 |
nur T7 |
Dokumentnummer
JJR_19960828_OGH0002_0050OB02262_96Z0000_002
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