9 ObA 2091/96g | OGH | 15.05.1996 |
8 ObA 59/97b | OGH | 13.03.1997 |
Auch; Beisatz: Hier: Antrag nach § 54 Abs 2 ASGG - in der Vergangenheit liegender Feststellungsinhalt. (T1) |
9 ObA 63/08t | OGH | 08.10.2008 |
Auch; Beisatz: Das Leistungs- bzw Duldungsbegehren- und Unterlassungsbegehren bezog sich hier schon zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausschließlich auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, sodass ihm die Beklagte schon damals nicht mehr entsprechen konnte bzw gar keine Möglichkeit für die Beklagte bestand, durch weitere Rechtsgutverletzungen gegen ein (nur für die Vergangenheit) stattgebendes Urteil zu verstoßen. Da somit ein diesem Begehren stattgebendes Urteil nicht mehr vollstreckbar wäre bzw keine Möglichkeit besteht, gegen ein solches Urteil zu verstoßen, ist dieses Begehren mangels eines Rechtsschutzinteresses abzuweisen. (T2); Beisatz: Hier: Klagebegehren für einen ausschließlich in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, den Zugang des (noch nicht rechtswirksam) gekündigten Klägers zum Betrieb zur Ausübung seiner arbeitsverfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte jederzeit zu dulden und entgegenstehende Weisungen zu unterlassen bzw zurückzuziehen. (T3) |
5 Ob 242/10i | OGH | 24.01.2011 |
Beisatz: Hier: Antrag nach § 30 Abs 1 Z 5 WEG auf Durchsetzung der Verwalterpflicht nach § 20 Abs 4 WEG bei bereits abgeschlossenen Arbeiten. (T4) |
4 Ob 71/15t | OGH | 11.08.2015 |
Auch; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_009OBA02091_96G0000_001
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