OGH 4Ob513/96 (RS0103493)

OGH4Ob513/9626.3.1996

Rechtssatz

Den Nachkommen steht gegenüber dem Unterhaltsanspruch eines Elternteils oder Großelternteils ein beneficium competentiae zu. Nicht nur der eigene angemessene Unterhalt des Unterhaltspflichtigen darf durch den Unterhaltsanspruch der Eltern und Großeltern nicht gefährdet sein, es sind dabei auch die übrigen Sorgepflichten zu berücksichtigen.

Normen

ABGB §140 Ba
ABGB §143

4 Ob 513/96OGH26.03.1996

Veröff: SZ 69/77

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_0040OB00513_9600000_003

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