3 Ob 2021/96v | OGH | 21.02.1996 |
Veröff. SZ 69/35 |
3 Ob 288/98v | OGH | 13.01.1999 |
nur: Da dem betreibenden Gläubiger nicht die Möglichkeit eröffnet werden darf, gleichsam auf Verdacht zu pfänden. (T1) |
3 Ob 264/99s | OGH | 24.11.1999 |
Auch; nur T1; Beisatz: Entgegen der Ansicht, dass die verpflichtete Partei wegen der Verbindung mit anderen Exekutionen nicht mit ungerechtfertigten Kostennachteilen belastet würde, könnte sie gemäß § 302 Abs 2 EO durchaus die Kosten des Drittschuldners zu tragen haben. (T2) |
3 Ob 180/99p | OGH | 24.11.1999 |
Auch; Beisatz: Daraus, dass die verpflichteten Parteien als schadensbegründend einen "allfällig rechtswidrig" erfolgten Ausschluss der der verpflichteten Partei als Mitglied der Wiener Wertpapierbörse geltend machte, kann die ausreichende Bestimmtheit des Exekutionsantrages nicht abgeleitet werden. (T3) |
3 Ob 309/04v | OGH | 26.01.2005 |
nur T1 |
3 Ob 180/14p | OGH | 19.11.2014 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19960221_OGH0002_0030OB02021_96V0000_002
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