OGH 1Ob41/95 (RS0097868)

OGH1Ob41/9530.1.1996

Rechtssatz

Ein Konto ist rechtlich nichts anderes als eine Geldforderung des Kontoinhabers gegen die Bank. Die hoheitlich ausgesprochene Kontosperre besteht daher rechtlich im Verbot an die Bank, an den jeweiligen Kontoinhaber zu leisten.

Begriff — Konto

 

Normen

AGBKr allg
StPO §144a

1 Ob 41/95OGH30.01.1996

Veröff: SZ 69/16

5 Ob 135/03vOGH07.10.2003

Auch; nur: Die hoheitlich ausgesprochene Kontosperre besteht daher rechtlich im Verbot an die Bank, an den jeweiligen Kontoinhaber zu leisten. (T1)

14 Os 61/20gOGH23.03.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19960130_OGH0002_0010OB00041_9500000_003

Stichworte