Normen
1 Ob 559/81 | OGH | 04.03.1981 |
MietSlg 33006 = SZ 54/29 |
3 Ob 640/81 | OGH | 09.12.1981 |
Auch |
7 Ob 2061/96f | OGH | 17.07.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Hat ein Ehegatte die Wohnung, über die nur der andere Ehegatte verfügungsberechtigt ist, verlassen und dient sie nicht mehr seinem dringenden Wohnbedürfnis, stehen ihm keine Ansprüche nach § 97 ABGB, insbesondere auch nicht auf bloßes Betreten ohne Einverständnis mit dem verfügungsberechtigten Ehegatten zu. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19810304_OGH0002_0010OB00559_8100000_002
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