OGH 1Ob521/95 (RS0086654)

OGH1Ob521/9522.11.1995

Rechtssatz

Fallen das Veräußerungsgeschäft (Kaufvertrag) und der darauf gegründete Eigentumserwerb (bücherliche Einverleibung) zeitlich (weit) auseinander, so ist der für die Schädlichkeit der Benachteiligungsabsicht des Schuldners maßgebliche Zeitpunkt der dessen Tätigkeit, also beim Verkauf einer Liegenschaft der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern der Verkäufer die Aufsandungserklärung bereits im Vertrag selbst abgegeben hat, und nicht jener, in dem der Käufer die Einverleibung seines Eigentums.

Normen

AnfO §2
KO §28

1 Ob 521/95OGH22.11.1995

Veröff: SZ 68/221

10 Ob 99/02kOGH22.10.2002

Vgl auch; Beisatz: Die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen sind nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, zu dem sie gesetzt wurden. (T1)

5 Ob 99/04aOGH29.10.2004

Vgl auch; Beis wie T1

2 Ob 53/07vOGH14.02.2008

Veröff: SZ 2008/22

Dokumentnummer

JJR_19951122_OGH0002_0010OB00521_9500000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)