3 Ob 544/95 | OGH | 14.06.1995 |
Veröff: SZ 68/115 |
3 Ob 54/98g | OGH | 25.08.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zulässige Untervermietung. (T1) Beisatz: Aus dem Umstand allein, daß ein gekündigter Bestandnehmer die Bestandsache weiterbenützt, ergibt sich jedoch nicht seine Unredlichkeit. (T2); Veröff: SZ 72/125 |
3 Ob 260/02k | OGH | 26.03.2003 |
Auch; nur: Diese Bestimmungen sind nur im Fall einer Vindikation anzuwenden. (T3); Beisatz: Keine Anwendbarkeit der genannten Bestimmungen bei einer Klage nach § 37 EO. Zwar kann diese Klage auch auf Eigentum gestützt sein, es ist aber keine Klage auf Herausgabe der Sache, ist sie doch auf Unzulässigkeit der Exekution gerichtet und der Pfändungspfandgläubiger kein Sachbesitzer (mit ausführlicher Begründung). (T4) |
6 Ob 144/03z | OGH | 11.09.2003 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19950614_OGH0002_0030OB00544_9500000_002
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