Normen
HGB §346 C
HGB §362
10 Ob 511/95 | OGH | 09.05.1995 |
Veröff: SZ 68/90 |
1 Ob 204/98a | OGH | 28.07.1998 |
Ähnlich; Beisatz: Nur unter besonderen Umständen, wenn nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte hätte geantwortet werden müssen, wird Stillschweigen als Einverständnis gewertet. (T1) |
7 Ob 226/14g | OGH | 02.09.2015 |
Ähnlich; Beis wie T1 |
7 Ob 86/16x | OGH | 15.06.2016 |
Vgl; Beisatz: Hier: „Widerruf“ einer Kündigung des Versicherungsvertrags. Das Unterbleiben der Zurückweisung eines während des noch aufrechten Versicherungsverhältnisses erklärten „Widerrufs“ einer zuvor wirksam erfolgten Kündigung, ist als Zustimmung zu dem darin gelegenen Anbot auf Fortführung des bisherigen Versicherungsverhältnisses anzusehen. (T2)<br/>Beis wie T1; Veröff: SZ 2016/64 |
Dokumentnummer
JJR_19950509_OGH0002_0100OB00511_9500000_002
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