OGH 1Ob16/95 (RS0044150)

OGH1Ob16/9527.3.1995

Rechtssatz

Das "längerfristig" mögliche und durch Wasserimmissionen verursachte Eintreten ernster Substanzschäden an einem Wohnhaus kann einen drohenden unwiederbringlichen Schaden im Sinne des § 381 Z 2 EO darstellen; gleiches gilt für eine infolge von Wasserimmisionen eingetretene und fortschreitende Durchfeuchtung des Mauerwerkes. Auch die mit solchen Immissionsfolgen verbundene Minderung der Wohnqualität und Lebensqualität des betroffenen Nachbarn ist durch Geld nicht oder nicht völlig adäquat ersatzfähig.

Normen

EO §381 Z2 D

1 Ob 16/95OGH27.03.1995
4 Ob 197/11sOGH17.01.2012
5 Ob 215/18fOGH13.12.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19950327_OGH0002_0010OB00016_9500000_001

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