OGH 1Ob630/94 (RS0041413)

OGH1Ob630/9427.3.1995

Rechtssatz

Bei einer das stattgebende Urteil im Erbschaftsstreit ersetzenden Vereinbarung kommt dem Erbansprecher mit Abschluß der Vereinbarung mit dem Scheinerben die Rechtsstellung eines Universalsukzessors zu.

Normen

ABGB §823

1 Ob 630/94OGH27.03.1995

Veröff: SZ 68/61

1 Ob 41/15hOGH18.06.2015

Vgl auch; Beisatz: Die Frage, ob erbrechtliche Ansprüche auch dann nur noch gegen die gesetzlichen Erben erhoben werden können, wenn das Nachlassvermögen nicht aufgrund einer erfolgreichen Erbschaftsklage, sondern aufgrund einer bloßen außergerichtlichen Aufforderung herausgegeben wird, musste in diesem Verfahren nicht abschließend beantwortet werden. (T1)<br/>Veröff: SZ 2015/57

Dokumentnummer

JJR_19950327_OGH0002_0010OB00630_9400000_004

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