10 ObS 230/93 | OGH | 31.01.1995 |
10 ObS 296/98x | OGH | 09.02.1999 |
Auch |
10 ObS 247/02z | OGH | 10.12.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Der Versehrte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Unfallheilbehandlung, soweit er die in Betracht kommenden Leistungen aus der Krankenversicherung beanspruchen kann; wobei es keine Rolle spielt, auf welcher Grundlage Ansprüche aus der Krankenversicherung bestehen. (T1); Beisatz: Der Ausschluss des §131 Abs 4 ASVG gilt nicht für Arbeitsunfälle, zu denen auch solche Unfälle zählen, die sich unabhängig von der Verpflichtung zur Teilnahme (§ 175 Abs 5 Z 1 ASVG) bei Schulveranstaltungen wie Schulskikursen und Schullandwochen ereignen, weshalb eine Vorleistungspflicht des Krankenversicherungsträgers anzunehmen ist. (T2); Veröff: SZ 2002/165 |
Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_010OBS00230_9300000_003
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