OGH 8Ob576/93 (RS0070655)

OGH8Ob576/9325.11.1994

Rechtssatz

Nach dieser Gesetzesbestimmung ist es nicht erforderlich, daß es sich um die Unterbringung von für den Betrieb besonders bedeutsamen Arbeitern oder Angestellten handelt.

Normen

MRG §30 Abs2 Z10

8 Ob 576/93OGH25.11.1994

Dokumentnummer

JJR_19941125_OGH0002_0080OB00576_9300000_001