OGH 4Ob103/94 (RS0031761)

OGH4Ob103/9418.10.1994

Rechtssatz

Wenn ein Dienstnehmer während aufrechten Dienstverhältnisses die Kunden seines Arbeitgebers, die er für diesen zu betreuen hatte, für sich selbst abzuwerben sucht, um damit in Zukunft dem Dienstgeber Konkurrenz zu machen, verletzt er grob seine Treuepflicht gegen den Dienstgeber und dieser ist zur Entlassung berechtigt.

SW: gesetzlicher Entlassungsgrund — wichtiger Grund — Angestellte — Ende — Beendigung — Arbeitsverhältnis — Untreue — Vertrauensunwürdigkeit — Abwerben — Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot — Arbeitnehmer

 

Normen

AngG §27 Z1 E1a
AngG §27 E1c

4 Ob 103/94OGH18.10.1994

Dokumentnummer

JJR_19941018_OGH0002_0040OB00103_9400000_004

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