OGH 10Ob515/94 (RS0037944)

OGH10Ob515/9410.10.1994

Rechtssatz

Der Nichterfüllungsschaden bei Auflösung eines Leasingvertrages begründet einen "echten" Schadenersatz, denn bei der vorzeitigen Vertragsauflösung und Rücknahme des Leasingobjektes durch den Leasinggeber mangels Nutzungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer ist die Zahlung des Nichterfüllungsschadens kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern tritt anstelle der vereinbarten Leistung.

Normen

ABGB §1090 IIf
UStG §1

10 Ob 515/94OGH10.10.1994
7 Ob 173/10gOGH11.05.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19941010_OGH0002_0100OB00515_9400000_001