OGH 5Ob65/94 (RS0070133)

OGH5Ob65/9420.9.1994

Rechtssatz

Zur Passivlegitimation bei Ansprüchen gemäß § 27 Abs 3 MRG.

Normen

MRG §27 Abs3

5 Ob 65/94OGH20.09.1994
5 Ob 148/03fOGH26.08.2003

Beisatz: Hier: Bezahlung der Ablöse an den Hausverwalter. (T1)

5 Ob 267/03fOGH09.12.2003

Beisatz: Hier: Bezahlung der Ablöse an einen Immobilienmakler, wobei das Einbehalten sowie die Weiterleitung von Teilbeträgen auf einer Vereinbarung mit dem Antragsgegner beruhte. (T2)

5 Ob 157/04fOGH29.06.2004

Beisatz: Hier: Bezahlung der Ablöse an einen Dritten, der weder vom Hauseigentümer zur Vereinbarung und Entgegennahme einer unzulässigen Ablösezahlung wirksam bevollmächtigt war, noch den Ablösebetrag an diesen weitergeleitet hat. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19940920_OGH0002_0050OB00065_9400000_002