OGH 13Os108/94 (RS0100701)

OGH13Os108/9410.8.1994

Rechtssatz

Zur bloßen Verdeutlichung der an sich richtigen Rechtsbelehrung ist - sofern zur Behebung von Zweifeln erforderlich - die im Anschluß an die Rechtsbelehrung gemäß § 323 Abs 2 und Abs 3 StPO mit den Geschwornen abzuhaltende Besprechung vorgesehen; eine Nichtigkeit bewirkende Unvollständigkeit der schriftlichen Rechtsbelehrung wird solcherart nicht dargetan.

Normen

StPO §323
StPO §345 Abs1 Z8

13 Os 108/94OGH10.08.1994

Dokumentnummer

JJR_19940810_OGH0002_0130OS00108_9400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)