Rechtssatz
Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen.
5 Ob 10/09w | OGH | 24.03.2009 |
Auch; Beisatz: Die Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG zur Herstellung der Übereinstimmung des Grundbuchsstands mit der wahren Rechtslage ist durch Einverleibung einzutragen, wenn damit ein bücherlicher Rechtserwerb verbunden ist. (T1) |
5 Ob 126/10f | OGH | 21.10.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Es bedarf der Einverleibung der Übertragung des Pfandrechts. (T2); Bem: Nicht: Einverleibung der Übertragung der besicherten Forderung. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19940517_OGH0002_0050OB00043_9400000_001
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