OGH 9ObA80/94 (RS0065989)

OGH9ObA80/944.5.1994

Rechtssatz

Die Kündigung eines Landesangestellten ist gerechtfertigt, wenn er trotz wiederholter Aufforderungen nicht bereit ist, sich in die Organisation des Landes einzufügen, insbesondere sich den ihm erteilten Weisungen zu fügen.

Normen

LBedG Vlbg §132 Abs1 litc Fall1

9 ObA 80/94OGH04.05.1994

Dokumentnummer

JJR_19940504_OGH0002_009OBA00080_9400000_002

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