OGH 9ObA10/94 (RS0077582)

OGH9ObA10/9423.2.1994

Rechtssatz

Solange noch keine bindende gerichtliche Entscheidung vorliegt, hat das Arbeitsamt die Vorfrage des Bestehens von Ansprüchen selbständig zu beurteilen. Auch ein anhängiges Gerichtsverfahren steht einer Prüfung der Sachlage und Rechtslage nach eigener Anschauung nicht im Wege.

Normen

IESG §7 Abs1

9 ObA 10/94OGH23.02.1994

Veröff: EvBl 1994/166 S 811

8 ObS 241/00zOGH12.04.2001

Vgl; nur: Auch ein anhängiges Gerichtsverfahren steht einer Prüfung der Sachlage und Rechtslage nach eigener Anschauung nicht im Wege. (T1)

8 ObS 9/03mOGH26.02.2004

Dokumentnummer

JJR_19940223_OGH0002_009OBA00010_9400000_002

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