Normen
FBG §18
6 Ob 2/94 | OGH | 03.02.1994 |
Veröff: EvBl 1994/152 S 738 |
6 Ob 1045/94 | OGH | 21.12.1994 |
8 ObA 2344/96f | OGH | 22.10.1998 |
Verstärkter Senat; Auch; Beisatz: Ein Gläubiger im Amtslöschungsverfahren ist nicht gemäß § 18 FBG zu verständigen, sondern auf die Möglichkeit eines Rekurses gegen die erfolgte Löschung verwiesen, die ihm kein ausreichendes Gehör bietet, daher verstieße es gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens, in dem der Betroffene seine Rechte effektiv vertreten können muß, wenn daraus eine Vermutung der Vermögenslosigkeit der GmbH auch gegenüber dem Gläubiger und Kläger in einem anhängigen Zivilprozeß abgeleitet würde. (T1) Veröff: SZ 71/175 |
Dokumentnummer
JJR_19940203_OGH0002_0060OB00002_9400000_001
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