OGH 3Ob142/93 (RS0013512)

OGH3Ob142/9310.11.1993

Rechtssatz

Mit der Klage nach § 14 Abs 2 AbgEO, die dem § 37 EO nachgebildet ist, wird im Sinn des § 14 Abs 1 AbgEO von einer dritten Person gegen die finanzbehördliche Vollstreckung Widerspruch mit der Behauptung erhoben, daß ihr an einem durch die Vollstreckung betroffenen Gegenstand oder an einem Teil eines solchen ein Recht zustehe, das die Vornahme der Vollstreckung unzulässig machen würde.

Normen

EO §37 P
AbgEO §14 Abs1
AbgEO §14 Abs2

3 Ob 142/93OGH10.11.1993
3 Ob 19/94OGH28.06.1994
3 Ob 163/04yOGH21.07.2004

nur: Klage nach § 14 Abs 2 AbgEO, die dem § 37 EO nachgebildet ist. (T1)<br/>Veröff: SZ 2004/111

3 Ob 96/13hOGH19.06.2013

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19931110_OGH0002_0030OB00142_9300000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)