OGH 11Os130/93 (RS0101053)

OGH11Os130/9312.10.1993

Rechtssatz

Eine unrichtige Rechtsbelehrung über das Zusammenwirken der Fragen, die eine die Entscheidungsmöglichkeit der Geschwornen beeinträchtigende Verkürzung des Fragenschemas nach sich zieht, begründet unabhängig davon, ob die Geschwornen hiedurch tatsächlich beirrt wurden oder nicht, jedenfalls Urteilsnichtigkeit.

Normen

StPO §345 Abs1 Z8

11 Os 130/93OGH12.10.1993

Dokumentnummer

JJR_19931012_OGH0002_0110OS00130_9300000_005

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