Normen
ABGB §1304 A
IO §156 Abs4
KO §156 Abs6
8 Ob 16/93 | OGH | 16.09.1993 |
3 Ob 189/14m | OGH | 18.03.2015 |
Auch; Beisatz: Hier: Mitverschulden, weil die Gläubigerin (GmbH) trotz des Bestehens einer seit 2011 vollstreckbaren Forderung in beträchtlicher Höhe in einem Zeitraum von nahezu einem Jahr seit Eröffnung des Verfahrens bis zur Annahme des Zahlungsplans nicht in die Insolvenzdatei Einsicht nahm. (T1)<br/>Bem: Siehe auch RS0130059, RS90130060. (T2)<br/>Veröff: SZ 2015/19 |
10 Ob 11/18t | OGH | 26.06.2018 |
Beisatz: Hier: Sanierungsplan. (T3) |
17 Ob 5/21s | OGH | 19.05.2021 |
Vgl; Beisatz: Hier: Mitverschulden einer Gläubigerin (große Versicherungsanstalt), die eine nicht unbeträchtliche Schadenersatzforderung bereits mehr als ein Jahr prozessual verfolgte, als über das Vermögen des Erstbeklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet und sodann über ein halbes Jahr geführt wurde, weil sie nicht in die Insolvenzdatei Einsicht nahm. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19930916_OGH0002_0080OB00016_9300000_001
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