OGH 3Ob532/93 (RS0013507)

OGH3Ob532/9315.9.1993

Rechtssatz

Durch einen den Wert der Liegenschaft mindernden Bestandvertrag werden die Pfandgläubiger betroffen, wenn die Interessenten deshalb nur mehr geringere (oder gar keine) Gebote abgeben (so schon SZ 62/76). Es ist offenkundig, daß eine vermietete Liegenschaft grundsätzlich schlechter verwertbar ist als eine vom Eigentümer und seinen Angehörigen allein benutzte.

Normen

ABGB §458

3 Ob 532/93OGH15.09.1993
6 Ob 107/98yOGH23.04.1998
9 Ob 189/00kOGH22.11.2000
6 Ob 128/04yOGH21.10.2004

Auch

Dokumentnummer

JJR_19930915_OGH0002_0030OB00532_9300000_002

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