OGH 9ObA27/93 (RS0028983)

OGH9ObA27/9324.2.1993

Rechtssatz

Das Verlangen nach einer Präzisierung des zur Entlassung führenden Sachverhalts darf bei einer nicht qualifiziert vertretenen Partei nicht überspannt werden. Das Gericht hat alle vom Dienstgeber im Prozeß zur Begründung der Entlassung genannten Umstände auf ihre Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, ohne an eine vom Dienstgeber vorgenommene rechtliche Qualifikation gebunden zu sein.

SW: Arbeitgeber — Angestellte — wichtiger Grund — Entlassungsgrund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Konkretisierung — Verfahren — Bindung — Vorbringen — Begehren — Klagebegehren — Hilfsarbeiter — Rechtsgrund — Klagsgrund

 

Normen

AngG §27 A4
GewO 1859 §82
ZPO §226 IIIB. ZPO §405 C

9 ObA 27/93OGH24.02.1993

Veröff: SozArb 1994 H1,13

8 ObA 196/01hOGH30.08.2001

nur: Das Gericht hat alle vom Dienstgeber im Prozeß zur Begründung der Entlassung genannten Umstände auf ihre Tatbestandsmäßigkeit zu prüfen, ohne an eine vom Dienstgeber vorgenommene rechtliche Qualifikation gebunden zu sein. (T1)

9 ObA 246/01vOGH27.03.2002

nur T1

8 ObA 207/02bOGH07.11.2002

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19930224_OGH0002_009OBA00027_9300000_001

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