OGH 4Ob536/92 (RS0011190)

OGH4Ob536/927.7.1992

Rechtssatz

Bei der Besitzauflassung überträgt die Einigung ( der unbedingte Abschluß des Verfügungsgeschäftes ) das Recht; das Ergebnis ist jenes der körperlichen Übergabe. Steht der Übergabswille außer Zweifel, dann ist die Erklärung auf eine "erweisliche" Art im Sinn des § 428 ABGB abgegeben.

Normen

ABGB §428

4 Ob 536/92OGH07.07.1992

BA 1993,156 ( Bollenberger )

Dokumentnummer

JJR_19920707_OGH0002_0040OB00536_9200000_001

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