OGH 9ObA101/92 (RS0029755)

OGH9ObA101/9227.5.1992

Rechtssatz

Will sich der Arbeitnehmer beruflich verändern und führt er deshalb Vorbereitungsgespräche, sind diese im Hinblick auf die grundsätzlichen Zielsetzungen des Bestandschutzes und der Freiheit der Arbeitsplatzwahl sowie der verfassungsrechtlich gewährleisteten Erwerbsfreiheit im Sinne des Art 6 StGG als unbedenklich anzusehen sind.

SW: Angestellte — gesetzlicher Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Gespräche — Verhandlungen — Wechsel — Treuepflicht — Untreue — Vertrauensunwürdigkeit

 

Normen

AngG §27 Z1 E1c
AngG §27 E3

9 ObA 101/92OGH27.05.1992

Veröff: DRdA 1993,383 (Grömmer)

9 ObA 285/92OGH25.11.1992

Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1)

Dokumentnummer

JJR_19920527_OGH0002_009OBA00101_9200000_001

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