OGH 4Ob1009/92 (RS0043075)

OGH4Ob1009/9218.2.1992

Rechtssatz

Bei der Erstprüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, sind nicht gesondert angeführte, andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, nicht zu untersuchen.

Normen

ZPO §502 HV

4 Ob 1009/92OGH18.02.1992
8 ObA 4/11pOGH29.06.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19920218_OGH0002_0040OB01009_9200000_001

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