OGH 8Ob645/91 (RS0017012)

OGH8Ob645/9116.1.1992

Rechtssatz

Das Zahlungsversprechen: "auf erste Aufforderung" bedeutet in aller Regel, dass dem Begünstigten eine abstrakte Rechtsposition eingeräumt werden soll, also eine Garantie vorliegt; die Wendung "wie garantieren" muss nicht verwendet werden.

Normen

ABGB §880a B

8 Ob 645/91OGH16.01.1992

Veröff: ÖBA 1992,573 = RdW 1992,140 = ecolex 1992,317

9 Ob 265/99gOGH13.10.1999

Vgl auch; Beisatz: Ob die von der Antragsgegnerin erklärte "endgültige Garantie" nach ihrem Inhalt als abstrakte Garantie zu beurteilen ist, ist eine Frage der Auslegung der Erklärung, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - nicht als erhebliche Rechtsfrage iSd § 528 Abs 1 ZPO anzusehen ist. (T1)

8 Ob 291/99yOGH09.12.1999

Vgl auch; Beis wie T1

3 Ob 13/12aOGH14.03.2012

Auch; nur: Das Zahlungsversprechen: "auf erste Aufforderung" bedeutet in aller Regel, dass dem Begünstigten eine abstrakte Rechtsposition eingeräumt werden soll, also eine Garantie vorliegt. (T2)

4 Ob 120/14xOGH17.09.2014

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19920116_OGH0002_0080OB00645_9100000_002

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