OGH 9ObS20/91 (RS0057960)

OGH9ObS20/9115.1.1992

Rechtssatz

Durch die Ausnahmsregelung des § 67 Abs 8 EStG wird verhindert, daß die Nachzahlungen nach dem Zuflußprinzip versteuert werden und damit zu einer Erhöhung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und einer entsprechenden Verstärkung der Progression für das laufende Kalenderjahr führen.

Normen

EStG 1988 §67 Abs8

9 ObS 20/91OGH15.01.1992

Veröff: WBl 1992,125

Dokumentnummer

JJR_19920115_OGH0002_009OBS00020_9100000_004

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