OGH 10ObS344/91 (RS0085100)

OGH10ObS344/9110.12.1991

Rechtssatz

Die Verweisung eines bisher Teilzeitbeschäftigten auf Teilzeitarbeit ist möglich. Eine Verweisung auf Teilzeitbeschäftigung darf nur dann unterbleiben, wenn die Teilzeitarbeit in einer bestimmten Branche noch nicht heimisch geworden ist, oder wenn der Versicherte mit einer Teilzeitbeschäftigung die allenfalls vorgesehene "Lohnhälfte" nicht erreicht (unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsprechung des OLG unter Billigung der Ansicht Schrammels in geminderte Arbeitsfähigkeit, DRdA 1988,265).

Normen

ASVG §255 Ca
ASVG §273

10 ObS 344/91OGH10.12.1991

Veröff: SZ 64/174 = EvBl 1992/68 S 299

10 ObS 29/99hOGH18.02.1999

Vgl auch

10 ObS 282/02xOGH17.09.2002

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19911210_OGH0002_010OBS00344_9100000_001

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