OGH 5Ob1562/91 (RS0047633)

OGH5Ob1562/9112.11.1991

Rechtssatz

Bei Anspannung des Unterhaltspflichtigen ist auch die Einengung der Erwerbsmöglichkeiten durch Betreuungspflichten für Kleinkinder zu berücksichtigen. Für die angebliche Vernachlässigung dieses Umstandes bei der Anspannung unterhaltspflichtiger Männer findet sich in der Judikatur kein Anhaltspunkt.

Normen

ABGB §140 Bc

5 Ob 1562/91OGH12.11.1991
6 Ob 2126/96gOGH11.07.1996

Auch; nur: Bei Anspannung des Unterhaltspflichtigen ist auch die Einengung der Erwerbsmöglichkeiten durch Betreuungspflichten für Kleinkinder zu berücksichtigen. (T1)

4 Ob 2233/96bOGH17.09.1996

Vgl; nur T1; Beisatz: Es sind aber durchaus Fälle vorstellbar, in denen es eher vertretbar erscheint, von der Mutter (oder dem den Haushalt führenden Vater) zu verlangen, daß sie (er) ein auch noch nicht dreijähriges Kind in einer Tagesheimstätte oder einer ähnlichen Einrichtung unterbringt, um arbeiten zu gehen, als daß die auf Geldunterhalt angewiesenen Kinder aus einer früheren Ehe in Not geraten. (T2)

9 Ob 373/97mOGH10.12.1997

Vgl auch; nur T1

6 Ob 83/02bOGH19.12.2002

Vgl

1 Ob 159/13hOGH19.09.2013

Vgl

6 Ob 151/21fOGH02.02.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19911112_OGH0002_0050OB01562_9100000_001