OGH 2Ob515/91 (RS0069451)

OGH2Ob515/9110.4.1991

Rechtssatz

Ist über die Frage der Zulässigkeit von Veränderungen des Miethauses zu entscheiden, die den Bestandgegenstand des Mieters selbst nicht betreffen, so liegt keine Streitigkeit vor, die nach § 8 Abs 2 MRG zu beurteilen und daher in das besondere außerstreitige Verfahren nach dem MRG verwiesen wäre.

Normen

MRG §8 Abs2
MRG §27 Abs1 Z5

2 Ob 515/91OGH10.04.1991

Dokumentnummer

JJR_19910410_OGH0002_0020OB00515_9100000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)