Bkd 109/87 | OGH | 08.04.1991 |
6 Bkd 2/09 | OGH | 07.10.2009 |
Auch; nur: Entzieht sich ein Rechtsanwalt beharrlich den begründeten Anfragen seines Mandanten, so verletzt er die im § 9 Abs 1 RAO normierte Pflicht zur gewissenhaften Führung der übernommenen Vertretung. (T1); Beisatz: Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten über seine Tätigkeit zeitgerecht, richtig und vollständig zu informieren. Übernimmt ein Anwalt eine Treuhänderfunktion, hat er die genannten Pflichten auch gegenüber dem Treugeber, welcher ihm im Sinne des § 11 RAO die Ausführung eines Treuhandgeschäfts anvertraut hat, mit Treue und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen. (T2) |
27 Ds 1/17d | OGH | 15.02.2018 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19910408_OGH0002_000BKD00109_8700000_004
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