OGH 9Ob324/89 (RS0028994)

OGH9Ob324/896.12.1989

Rechtssatz

Unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer in der Lage gewesen wäre, weiterhin Überstunden zu leisten, sind auch die vor einem längeren Krankenstand verdienten Überstundenentgelte bei Bemessung der Abfertigung zu berücksichtigen.

SW: Berechnung — Bemessungsgrundlage — Grundlage — Angestellte — Höhe — Ausmaß — Umfang — Mehrleistung — Mehrarbeit — Entgelt — Lohn — Gehalt — Erkrankung — Arbeiter

 

Normen

AngG §23 Abs1 IC
ArbAbfG §2 Abs1

9 Ob 324/89OGH06.12.1989

Veröff: RdW 1990,163 = WBl 1990,213 = Arb 10831

9 ObA 101/03yOGH17.03.2004

Auch; Beisatz: Ein geringerer Verdienst im letzten Bezugsmonat ist dann nicht ausschließlich maßgebend, wenn der Angestellte gehindert war, das zuvor regelmäßig bezogene Geld in voller Höhe zu verdienen, etwa weil er dienstfrei gestellt war oder aber infolge einer Krankheit nur einen Teil des Entgelts bezog. (T1)

8 ObA 87/05kOGH30.03.2006

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19891206_OGH0002_0090OB00324_8900000_001

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