OGH 4Ob606/89 (RS0069618)

OGH4Ob606/895.12.1989

Rechtssatz

Die Benützung auf Grund eines Beherbergungsvertrages ist aber bei der Begründung eines Mietverhältnisses über Räume, die - auch für den Mieter klar erkennbar - zu einem Beherbergungsbetrieb gehören und einer mit dem Beherbergungszweck dieses Unternehmens in Einklang stehenden Nutzung zugeführt werden sollen, zu vermuten.

Normen

MRG §1 Abs2 Z1

4 Ob 606/89OGH05.12.1989
7 Ob 3/11hOGH16.02.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19891205_OGH0002_0040OB00606_8900000_004