OGH 9ObA516/88 (RS0013915)

OGH9ObA516/8811.1.1989

Rechtssatz

Bei Pensionszusagen und Pensionsgewährungen ermöglicht die Rechtsfigur der Auslobung, den Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Kenntnisnahme von einer Arbeitgeberzusage schon mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages als Anwartschaftsberechtigten und mit der Erbringung der Leistung oder des Erfolges ( § 860 ABGB ) als Anspruchsberechtigten zu behandeln.

Normen

ABGB §860

9 ObA 516/88OGH11.01.1989
8 ObA 50/11bOGH15.07.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19890111_OGH0002_009OBA00516_8800000_001

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