Normen
ABGB §1152 F1
9 ObA 513/88 | OGH | 11.01.1989 |
Veröff: SZ 62/4 = RdW 1989,103 = JBl 1989,264 |
9 ObA 311/90 | OGH | 16.01.1991 |
Auch; Veröff: RdW 1991,210 = JBl 1991,665 |
9 ObA 318/90 | OGH | 16.01.1991 |
Auch |
9 ObA 607/90 | OGH | 16.01.1991 |
Auch; Veröff: ecolex 1992,412 |
8 ObA 166/01x | OGH | 13.09.2001 |
Auch; Beisatz: Nicht nur Betriebspensionsansprüche des Arbeitnehmers, sondern auch die dabei vorgesehene Hinterbliebenenversorgung haben Entgeltcharakter. (T1) |
9 ObA 27/04t | OGH | 07.07.2004 |
nur: Auch wenn die Betriebspension erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses anfällt, wird sie dem Arbeitnehmer wegen seiner Arbeitsleistung versprochen und beruht auf dem Arbeitsvertrages. Sie ist gewissermaßen ein aufgespartes "thesauriertes" Entgelt, das sich der einzelne Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit und Loyalität gegenüber dem Betrieb verdient hat. Die Arbeitnehmer verzichten in Zeiten der Konjunktur auf einen für sie vielleicht vorteilhaften Wechsel des Arbeitsplatzes und sie erbringen ihre Arbeitsleistungen, um unter anderem auch eine Betriebspension zu erhalten. (T2) |
10 ObS 126/06m | OGH | 17.08.2006 |
nur: Auch wenn die Betriebspension erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses anfällt, wird sie dem Arbeitnehmer wegen seiner Arbeitsleistung versprochen und beruht auf dem Arbeitsvertrages. Sie ist gewissermaßen ein aufgespartes "thesauriertes" Entgelt, das sich der einzelne Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit und Loyalität gegenüber dem Betrieb verdient hat. (T3) |
9 ObA 37/06s | OGH | 02.03.2007 |
nur T3; Beisatz: Bei der Pensionszusage handelt es sich nicht etwa um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um aufgespartes „thesauriertes" Entgelt des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. (T4) |
10 ObS 18/09h | OGH | 17.03.2009 |
Vgl auch |
9 ObA 38/09t | OGH | 04.08.2009 |
nur T2 |
Dokumentnummer
JJR_19890111_OGH0002_009OBA00513_8800000_011
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