Rechtssatz
Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden.
10 Ob 2148/96x | OGH | 11.06.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Beim Beschluss über die Bestellung wie auch über die Enthebung eines Kurators handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Beschluss, welcher seine Gestaltungswirkung grundsätzlich mit Wirksamkeit, also Zustellung der schriftlichen Ausfertigung an die Parteien entfaltet. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19881011_OGH0002_0010OB00663_8800000_001
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