OGH 3Ob521/87 (RS0070249)

OGH3Ob521/8718.5.1988

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.

Normen

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §27 Abs1 Z1

3 Ob 521/87OGH18.05.1988

Veröff: JBl 1988,648

1 Ob 519/91OGH20.03.1991

nur: Bei Veräußerung eines Unternehmens können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden. (T1)

5 Ob 94/02pOGH25.06.2002

Auch; Beisatz: Eine "Zerstückelung" des Kaufpreises und Herauslösung eines auf die Überlassung der Mietrechte entfallenden Teils hat unter dem Aspekt des § 27 Abs 1 Z 1 MRG nicht stattzufinden, wenn nicht der Abschluss eines Scheingeschäftes hervorgekommen ist. (T2)

4 Ob 79/18yOGH29.05.2018

Dokumentnummer

JJR_19880518_OGH0002_0030OB00521_8700000_001

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