OGH 3Ob48/88 (RS0003245)

OGH3Ob48/8827.4.1988

Rechtssatz

Ein Irrtum des Erstehers über die Zahl der Räume und die Nutzfläche der versteigerten Eigentumswohnung berechtigt ihn nicht zur Anfechtung der Erteilung des Zuschlags, denn der Ersteher kann sich ebensowenig wie die übrigen Beteiligten auf einen Irrtum oder sonstige Willensmängel berufen.

Normen

EO §187

3 Ob 48/88OGH27.04.1988
3 Ob 252/05pOGH15.02.2006

nur: Der Ersteher kann sich ebensowenig wie die übrigen Beteiligten auf einen Irrtum oder sonstige Willensmängel berufen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_0030OB00048_8800000_002

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