OGH 9ObA52/88 (RS0021736)

OGH9ObA52/8813.4.1988

Rechtssatz

Die den tieferen Grund für die Gewährung arbeitsrechtlichen Schutzes bildende wirtschaftliche Unselbständigkeit kann aber bei einem im Rahmen eines "freien Arbeitsverhältnisses" Tätigen - wenn überhaupt - nur in einem wesentlich geringerem Maße gegeben sein, als es für die Anwendung der spezifisch arbeitsrechtlichen Vorschriften notwendig ist. Wirtschaftliche Abhängigkeit kann somit einen wesentlichen Hinweis auf die persönliche Abhängigkeit bilden.

Normen

ABGB §1151 IC

9 ObA 52/88OGH13.04.1988

Veröff: RdW 1989,29 = ZAS 1989,136 (Schöffl)

9 ObA 48/88OGH11.05.1988

Veröff: Arb 10741

9 ObA 7/00wOGH14.06.2000

Auch

Dokumentnummer

JJR_19880413_OGH0002_009OBA00052_8800000_003

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