OGH 9ObA33/88 (RS0016396)

OGH9ObA33/8813.4.1988

Rechtssatz

Die Konversion eines fehlerhaften einseitigen Rechtsgeschäftes kann allerdings nie zu einem Mehr an Rechtsfolgen , somit zu einer stärkeren Belastung des Erklärungsadressaten führen , als im ursprünglichen Geschäft angestrebt wurde , da dessen Willensrichtung für das gültige Zustandekommen des einseitigen Rechtsgeschäftes nicht von Relevanz ist .

Normen

ABGB §878
VersVG §8 Abs2

9 ObA 33/88OGH13.04.1988

Veröff: JBl 1989,332 = Arb 10736

7 Ob 210/03pOGH01.10.2003

Beisatz: Hier: Zeitwidrige Kündigung - "Konversion" (§ 140 BGB). (T1)

8 ObA 68/20pOGH25.08.2020

Beisatz: Hier: Umdeutung einer Nichtverlängerungserklärung (betreffend einen befristeten Bühnenarbeitsvertrag) in eine Kündigung (eines unbefristeten Dienstverhältnisses) verneint; Eine Umdeutung würde durch das Eingreifen einer kurzen Frist zum Vorgehen gegen die umgedeutete Erklärung eine ins Gewicht fallende Verschlechterung der Rechtsposition des Arbeitnehmers zur Folge haben. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19880413_OGH0002_009OBA00033_8800000_001