4 Ob 517/88 | OGH | 12.04.1988 |
1 Ob 203/08x | OGH | 05.05.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zufolge unbeschränkten dinglichen Eigentumsrechts des Klägers und des Umstands, dass die vom Kläger zu erbringende Ausgleichszahlung keinerlei Zusammenhang mit der Liegenschaft, auf der sich die vormalige Ehewohnung befindet, aufweist, kann der Kläger - ungeachtet des Aushaftens eines Teils der Ausgleichszahlung - die Räumung der Liegenschaft begehren. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_0040OB00517_8800000_002
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