OGH 9ObA34/88 (RS0021252)

OGH9ObA34/8816.3.1988

Rechtssatz

Für eine vertragsändernde Versetzung bedarf es einer Vereinbarung der Vertragsparteien, bei der direktorialen Versetzung ist eine Weisung des Arbeitgebers ausreichend. Eine Versetzungsweisung des Arbeitgebers die eine vertragsändernde Versetzung bedeutet, ist rechtswidrig, außer es läge ein Sachverhalt vor, der die Treuepflicht des Arbeitnehmers auslöst.

Normen

ABGB §1151 IE
ArbVG §101

9 ObA 34/88OGH16.03.1988
9 ObA 147/89OGH12.07.1989
8 ObA 211/95OGH14.09.1995

Auch; nur: Für eine vertragsändernde Versetzung bedarf es einer Vereinbarung der Vertragsparteien, bei der direktorialen Versetzung ist eine Weisung des Arbeitgebers ausreichend. (T1) Veröff: SZ 68/165

9 ObA 164/07vOGH05.06.2008

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19880316_OGH0002_009OBA00034_8800000_001

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