3 Ob 1036/87 | OGH | 02.03.1988 |
3 Ob 52/14i | OGH | 08.04.2014 |
nur: Der Grundsatz, dass der Streitwert einer Oppositionsklage, mit der das Erlöschen des vollstreckbaren Anspruches geltend gemacht wird, dem Streitwert der über diesen Anspruch anhängig gewesenen Klage gleich ist und in Rechtsstreitigkeiten nach § 35 EO daher überhaupt kein Bewertungsausspruch zu erfolgen habe, kann nur für einmal zu erbringende Leistungen gelten. (T1) |
3 Ob 161/16x | OGH | 22.09.2016 |
Auch; nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19880302_OGH0002_0030OB01036_8700000_001
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