OGH 1Ob688/87 (RS0018382)

OGH1Ob688/8721.12.1987

Rechtssatz

Trat ein seine Pflicht zur Setzung einer Nachfrist nicht kennender Besteller (Hausfrau) ohne Setzung einer solchen vom Vertrag zurück, hat der säumige Unternehmer den Gläubiger auf seine Verpflichtung hinzuweisen und die geschuldete Leistung innerhalb angemessener Frist anzubieten.

Normen

ABGB §918 IVb2bb

1 Ob 688/87OGH21.12.1987

Veröff: EvBl 1988/72 S 370 = JBl 1988,317 = SZ 60/287

8 Ob 660/92OGH22.12.1982

Auch

7 Ob 122/99pOGH23.06.1999
9 Ob 35/07yOGH07.02.2008

Auch; Beisatz: Diese Rechtsprechung kommt daher im Verhältnis zwischen zwei Unternehmen nicht zum Tragen. (T1)

9 Ob 32/14tOGH25.06.2014

Auch; nur: Tritt ein Verbraucher ohne Nachfrist vom Vertrag zurück, so besteht für den Unternehmer als Schuldner die Obliegenheit, den Gläubiger auf die Notwendigkeit der Nachfristsetzung hinzuweisen. (T2)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19871221_OGH0002_0010OB00688_8700000_001

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