Normen
ASVG §175 Abs2 Z1
9 ObS 24/87 | OGH | 04.11.1987 |
10 ObS 50/01b | OGH | 20.03.2001 |
nur: Besteht nach dem Dienstvertrag eine geteilte tägliche Arbeitszeit und begibt sich der Versicherte während der Mittagspause in seine Wohnung, so stehen sowohl der Weg während der Mittagspause nach Hause, wie auch der Rückweg zum Betrieb nach deren Ende unter Versicherungsschutz. (T1) Beisatz: Der Versicherungsschutz ist nicht nur auf einen täglichen Weg zum Arbeitsort und zurück beschränkt, soweit jeweils der innere Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gegeben ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19871104_OGH0002_009OBS00024_8700000_001
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