OGH 4Ob546/87 (RS0010811)

OGH4Ob546/8720.10.1987

Rechtssatz

Die der Einverleibung des Belastungs- und Veräußerungsverbotes zugrunde liegende Vereinbarung darf kein rechtsgrundloses, abstraktes, sondern muß ein kausales Rechtsgeschäft sein; das Verbot muß entweder im Zusammenhang mit einem die Liegenschaft betreffenden Rechtsgeschäft stehen oder doch die Vereinbarung den wirtschaftlichen Grund des Verbotes zum Ausdruck bringen.

Normen

ABGB §364c D3

4 Ob 546/87OGH20.10.1987

Dokumentnummer

JJR_19871020_OGH0002_0040OB00546_8700000_001

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